Transparente Zivilgesellschaft
Wir machen unsere Arbeit transparent!
Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr
- Name: Klimabildung e.V.
- Registernummer: VR 5191 beim Vereinsregister des Amtsgerichts Bochum
- Sitz: Stühmeyerstraße 33, 44787 Bochum
- Gründungsjahr: 2022
- Ansprechperson für die ITZ: Florian Lotties
Satzung und weitere wesentliche Dokumente
- Satzung (Stand 09.08.2022)
- Geschäftsordnung (Stand 09.06.2024)
- Geschäftsordnung des Vorstands (Stand 15.02.2022)
- Beitragsordnung (Stand 15.07.2023)
- Datenschutzordnung (Stand 15.02.2022)
- Code of Conduct (Stand 2024)
- Ziele: Unsere Mission ist es, mit interaktiven Bildungsformaten greifbare und umsetzbare Lösungen und Umgangsweisen zur Klimakrise aufzuzeigen. Dabei arbeiten wir wissenschaftlich fundiert, lösungsorientiert und befähigen zum eigenen Handeln. Ob mit Schulen, Hochschulen oder der Gesellschaft: Wir beziehen Menschen aktiv ein und motivieren, direkt loszulegen. Auf unserer Plattform stellen wir Materialien, digitale Tools und beratende Unterstützung im Sinne eines Whole Institution Approachs möglichst barrierearm bereit, sodass alle mitmachen können. Gleichzeitig erforschen und reflektieren wir unsere Arbeit fortlaufend, um uns ständig zu verbessern und den größtmöglichen Handabdruck zu hinterlassen. Unsere Projekte füllen Klimabildung mit Leben – überall, für alle und mit voller Wirkung!
Angaben zur Steuerbegünstigung
Unsere Arbeit ist wegen Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe sowie Förderung der Wissenschaft und Forschung nach dem letzten uns zugestellten Freistellungsbescheid des Finanzamts Bochum-Mitte, Veranlagungsbezirk 011 (Steuernummer 306/5799/0868) vom 02.02.2026 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit.
Wesentliche Entscheidungsträger*innen
Der ehrenamtliche Vorstand wurde zuletzt am 20.04.2024 für eine zweijährige Amtsperiode gewählt. Zwei Vorsitzende und der Schatzmeister bilden den geschäftsführenden Vorstand. Unsere Vorstandsmitglieder sind:
- Leonie Liekefett (Vorsitzende)
- Mirjam Bourgett (Vorsitzende)
- Fabian Schäfer (Schatzmeister)
- Phillip Gutberlet
- Hannah Maschong
- Florian Lotties
- Leona Klanck
- Frederike Briem
Die Mitgliederversammlung findet 1x im Jahr im Zuge eines i.d.R. mehrtägigen Vereinstreffens statt und ist das wichtigste Organ im Verein. Hier haben alle Vereinsmitglieder die Möglichkeit, mittels demokratischer Entscheidungen grundsätzliche Fragen des Vereinslebens aktiv mitzubestimmen. Jedes Mitglied hat eine Stimme.
Der Beirat von Klimabildung e.V. steht uns mit Rat und Tat zur Seite und unterstützt unsere Arbeit mit Erfahrung, Perspektivenvielfalt und strategischer Beratung.
O: Kassen- und Rechnungsprüfer sowie externe Prüfer können benannt werden,
ebenso weitere Personen wie z.B. nicht-stimmberechtigte Ehrenvorsitzende oder
Stifter.
Jahresabschlussberichte
- Jahresabschlussbericht 2025
- Jahresabschlussbericht 2024
- Jahresabschlussbericht 2023
- Jahresabschlussbericht 2022
Personalstruktur
Im hauptamtlichen Team von Klimabildung e.V. arbeiten Stand April 2026:
- 2 Mitarbeitende in Teilzeit
- 5 Geringfügig Beschäftigte
- 3 Werkstudierende
- 0 Praktikant*innen
- 0 Honorarkräfte
Darüber hinaus wirken knapp 90 Ehrenamtliche direkt an der Umsetzung unserer Projekte mit.
O: Die Zahl der Mitarbeitenden in den jeweiligen Stellentypen (also z.B.
Geschäftsführung, leitende Angestellte, Programmdirektion, Buchhaltung),
Diversitätsverhältnis, Verteilung auf Büros, etc. können angegeben werden.
O: Die Namen und dienstlichen Kontaktinformation der bzw. einiger (angestellter oder ehrenamtlicher) Mitarbeiter können angegeben werden.
c. Der Zeitraum, für den die Angaben gemacht werden, muss benannt werden und darf nicht vor dem Zeitraum des Tätigkeitsberichts liegen.
d. A: Bei Ehrenamtlichen kann entweder die Zahl der durchschnittlich im Zeitraum
aktiven Personen oder die geschätzte Anzahl von Arbeitsstunden an geleisteter
Tätigkeit angegeben werden.
Mittelherkunft
Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- / Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds
und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Leitfaden
- Zum Jahresabschlussbericht 2025 (Seite 46 ff.)
Mittelverwendung
Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen,
dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn
und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz
- Zum Jahresabschlussbericht 2025 (Seite 46 ff.)
O: Ein Vergleich mit den Vorjahresangaben kann angegeben werden. Bei o.g.
Positionen, die mehr als 25% der Einnahmen bzw. Ausgaben ausmachen, muss
geprüft werden, ob diese sinnvoll in Unterpositionen aufgeteilt werden kann
H: Nähere Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Einnahmen oder Ausgaben,
insbesondere zu Sondereffekten können gemacht werden.
b. Die Bilanz muss dargestellt werden. Nicht bilanzierende Organisationen müssen
einen Vermögens- oder Kontennachweis per Ende der Berichtsperiode vorlegen,
dieser muss zumindest alle Kassen- und Bankkonten beinhalten sowie (soweit
vorhanden) Festgelder, Beteiligungen und/oder Forderungen.
O: Sofern ein Bericht eines internen oder externen Prüfers vorliegt, sollte dieser nach Möglichkeit für die Darstellung verwendet werden; er kann auf die relevanten Teile gekürzt werden.
O: Das Testat eines internen oder externen Prüfers kann angegeben werden.
Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Mit uns in besonderer Weise verbunden:
- Forschungsnetzwerk Research4Change
Klimabildung e.V. agiert als Träger des Netzwerks und unterstützt vor allem in der Koordination. Zudem steht der Verein mit seinen Projekten als Praxispartner sowie Multiplikator für die Forschung zur Verfügung.
Im Rahmen der Projektarbeit pflegen wir darüber hinaus eine Vielzahl von Kooperationen mit anderen Organisationen und Initiativen und sind Teil mehrerer Netzwerke.
O: Weitere für die Arbeit der Organisation wichtige Verbindungen (z.B.
Mitgliedschaften in Dachorganisationen, Arbeitsgemeinschaften oder strategischen
Bündnissen, Bündelung von Organisationen in einer Bürogemeinschaft,
Kooperationen/ideelle Verbindung mit anderen Organisationen) können angegeben
werden.
Namen von Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn
Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
Namen von juristischen und natürlichen Personen, deren jährliche Zuwendung (incl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen.
Zuwendungen in 2025:
- Postcode Lotterie DT gGmbH (60.000€ für das Projekt Public Climate School, je 30.000 € für 2025 und 2026)
Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung (incl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.
H: Sofern dieser Punkt als Titel abgekürzt wiedergegeben werden soll, bitte die Formulierung „Namen von Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen“ verwenden.
a. Als Zuwendungen sind jegliche finanziellen oder geldwerten Transfers von natürlichen oder juristischen Personen zu betrachten. Hierzu gehören auch Zuwendungen von staatlicher Seite (z.B. Projektmittel oder Fördergelder einer Kita) und Entgelte, welche die Organisation für Leistungen empfängt (z.B. Honorare für
Beratungsleistungen oder Pflegesätze) ebenso wie Sachleistungen oder ein Erstattungsverzicht. Es sind diejenigen Zuwendenden zu berücksichtigen, deren Zuwendung im Berichtszeitraum der Ein-/Ausgaben liegt und deren summierten Zuwendungen 10% der Einnahmen dieses Zeitraums überstiegen.
b. Bei juristischen Personen, welche die 10%-Grenze überschreiten, ist der vollständige Name (und sofern nicht eindeutig, der Sitz) anzugeben.
O: Die Höhe und der Grund der Zuwendung von juristischen Personen in % oder in €
können angegeben werden.
c. A: Bei natürlichen Personen ist der Vor- und Nachname anzugeben und / oder (sofern diese einer Veröffentlichung des Namens nicht zugestimmt haben) die Höhe der Zuwendung in € oder in % des Einkommens der Organisation; bei mehreren Zuwendungen können diese sinnvoll in Bandbreiten von maximal 10% gruppiert werden (z.B. zwei Spenderinnen zwischen 10 und 20%, ein/e Spenderin 56%).
O: Die Art der Zuwendung (z.B. testamentarisch, Mitgliedsbeitrag, (Zu-) Stiftung) kann angegeben werden.
O: Sofern die zu benennenden Personen und Beträge bzw. %-Sätze im Jahresbericht der Organisation aufgeführt sind, kann mit einem Link und Angabe der Seite auf diesen Bericht verwiesen werden
