Transparente Zivilgesellschaft
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Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
a. Der Name der Organisation, so wie er im amtlichen Register bzw. in der
Stiftungssatzung geführt wird, ist in voller Länge anzugeben. Hat sich der Name/die
Rechtsform der Organisation in den letzten 5 Jahren geändert, ist dies unter Punkt 1
zu vermerken.
O: Kurzname der Organisation und/oder gebräuchliche Abkürzung.
O: Name und Sitz des amtlichen Registers sowie Registernummer.
b. Sitz ist der im amtlichen Register bzw. Stiftungssatzung eingetragene Sitz der
Organisation. Dieser wird in der Regel mit der Anschrift identisch sein. Sofern dies
der Fall ist, muss der Sitz nicht separat angegeben werden.
c. Anschrift:
Physische Anschrift der Organisation. Bei Organisationen mit mehreren
Standorten derjenige, welcher als Hauptsitz/Verwaltungssitz angesehen wird.
Angabe einer für die ITZ zuständigen Ansprechperson mit Name, Emailadresse
und optional Telefonnummer.
d. Gründungsjahr: Jahr der ersten amtlichen Eintragung.
O: Nennung von Gründungsjahren von Vorläuferorganisation(en) mit entsprechender
Erklärung
Leitfaden
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Satzung und weitere wesentliche Dokumente
die Auskunft darüber geben, welche konkreten Ziele wir verfolgen
und wie diese erreicht werden (z.B. Vision, Leitbild, Werte, Förderkriterien)
a. Als Satzung bzw. Gesellschaftervertrag gilt das rechtlich konstituierende Dokument in
der aktuell gültigen Fassung. Organisationen, bei denen es neben dem
konstituierenden Dokument relevante Änderungsdokumente gibt (z.B. Gesellschafter-
plus Änderungsvertrag) müssen sowohl das konstituierende als auch alle aktuell
gültigen Änderungsdokumente bereitstellen. Das/die Dokument/e ist/sind vollständig
wiederzugeben; Kürzungen sind nicht zulässig.
O: Geschäftsordnungen für Organe der Organisation können wiedergegeben werden,
ebenso weitere Grundsatzdokumente (z.B. der Ethikkodex, die Richtlinie für
Interessenkonflikte etc.)
b. Die Organisation soll beschreiben, welche Ziele sie verfolgt und was sie wie tut. In
aller Regel verfügen die Organisationen bereits über entsprechende Seiten in ihrer
Selbstdarstellung, ein Link zu dieser/n Seite/n ist dann ausreichend.
H: Organisationen können darstellen, wie sie sich die ideale Welt vorstellen (Vision),
welche Rolle sie sich selbst geben, um diesen Zustand zu erreichen (Mission) und
welche konkreten Aktivitäten sie entfalten (wollen), um diese Rolle auszufüllen
(Umsetzung).
H: Weitere Aspekte betreffen die Angabe von Werten, welche die Organisation
verfolgt oder unterstützt, weltanschauliche Grundlagen, und ggf. Abgrenzungen von
anderen Aktivitäten oder Organisationen.
c. Insbesondere fördernde Organisationen (insbesondere Stiftungen) sollen ihre
Förderkriterien offenlegen.
Datum des jüngsten Bescheides vom Finanzamt über die Anerkennung als steuerbegünstigte (gemeinnützige) Körperschaft
a. steuerbegünstigte Organisationen: Unter diesem Punkt sind Angaben über den
jüngsten Bescheid vom Finanzamt (Freistellungsbescheid oder
Körperschaftsteuerbescheid bzw. für neu errichtete steuerbegünstigte
Körperschaften ersatzweise der Feststellungsbescheid) nötig. Mindestangaben für
steuerbegünstigte Organisationen sind: Name des erteilenden Finanzamtes,
Steuernummer, Art (Freistellungsbescheid, Körperschaftsteuerbescheid,
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Feststellungsbescheid nach § 60a AO) und Datum der letzten Erteilung, jüngster
Veranlagungszeitraum für den der Bescheid ergangen ist (gilt nicht für neu
errichtete Körperschaften).
O: Angabe der Basis der Erteilung (steuerbegünstigten Zwecke nach 51 ff. AO, z.B.
für karitative, völkerverbindende, jugendfördernde Tätigkeit).
O: Direkter Link zum o.g. Bescheid als Scan.
b. nicht-steuerbegünstigte Organisationen: Zivilgesellschaftliche Organisationen, die
vom Finanzamt nicht als steuerbegünstigt/gemeinnützig anerkannt sind, füllen den
ITZ-Fragebogen für Organisationen ohne Gemeinnützigkeitsstatus aus und stellen
diesen unter Punkt 3 anstatt des Freistellungsbescheids online. Falls die
Gemeinnützigkeit beantragt und vom Finanzamt abgelehnt wurde, ist zusätzlich der
jüngste Ablehnungsbescheid des zuständigen Finanzamts zu veröffentlichen.
Personenbezogene Daten sollten aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht
werden. Die Angaben müssen aktuell gehalten werden. Neu-gegründete
Organisationen, die davon ausgehen können eine Steuerbefreiung auf Antrag zu
erhalten, bitten wir, sich erst bei der ITZ zu bewerben, wenn sie über eine anerkannte
Rechtsform (z.B. e.V. oder Stiftung) und den entsprechenden Bescheid verfügen.
H: Die ITZ steht allen zivilgesellschaftlichen Organisationen offen, unabhängig davon,
ob sie vom Finanzamt als steuerbegünstigt anerkannt sind. Voraussetzung ist u.a.,
dass gemeinwohlorientiert gearbeitet wird, Gewinnerzielung darf nicht das primäre
Ziel sein. Weitere Informationen zu den Kriterien/Ausschlusskriterien für eine
Teilnahme an der ITZ finden Sie hier.
c. Organisationen, gegen die ein staatlich verhängtes Sammlungsverbot oder ein
staatlich bewirkter Sammlungsverzicht vorliegt (z.B. von der der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion (ADD) in Rheinland-Pfalz), müssen dies zusätzlich wie folgt
offenlegen: “Gegen [Name der Organisation] liegt seit dem [Datum] ein
Sammlungsverbot/Sammlungsverzicht vor, das/der von [z.B. der Aufsichts- und
Dienstleistungsdirektion (ADD) in Rheinland-Pfalz] bewirkt wurde.“
Wesentliche Entscheidungsträger*innen
a. Alle Personen, die satzungs- bzw. gesellschaftsvertragsgemäße Entscheidungen
fällen können, sind mit Vorname, Name und Position (Organstellung) aufzuführen.
Hierunter zählen bei Kapitalgesellschaften (insbesondere GmbH, AG) auch
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diejenigen natürlichen Personen, welche juristische Personen vertreten,
insbesondere also die Vertretenden von Gesellschaftern
O: Angabe über Personen in Beiräten oder Kuratorien, die aber lediglich beratende
Funktion haben. Gibt die Satzung diesen Personen allerdings z.B. Vorschlags- oder
Widerspruchsrechte müssen sie aufgeführt werden).
O: Kassen- und Rechnungsprüfer sowie externe Prüfer können benannt werden,
ebenso weitere Personen wie z.B. nicht-stimmberechtigte Ehrenvorsitzende oder
Stifter.
O: Angaben zur Geschlechterverteilung in der Geschäftsführung sowie im
Aufsichtsgremium (Frauen, Männer, nicht-binäre Mitarbeitende, weitere
Geschlechter) können zusätzlich in absoluten Zahlen angegeben werden.
H: Vereinsmitglieder sind in der Regel nicht namentlich zu benennen; eine Ausnahme
hierzu sind z.B. entscheidungsbefugte Delegierte, die für eine Periode von einem
Jahr oder mehr von (z.B. regionalen) Mitgliedern als Repräsentanten gewählt werden.
H: Falls Beiräte/Kassen- und Rechnungsprüfende oder Mitglieder sonstiger Gremien
zu satzungsgemäßen Entscheidungen befugt sein sollten (z.B. alleiniges
Vorschlagsrecht der Entlastung des Vorstands, Budgetvorschlagsrecht), sind diese
namentlich zu benennen.
b. Geschäftsführende müssen mit Vorname, Name und Position benannt werden.
H: Geschäftsführende, die gleichzeitig Anteil an der Gesellschaft halten, sollten
entsprechend mit ihren Quoten am Kapital der Gesellschaft kenntlich gemacht
werden.
Jahresabschlussberichte
Die Organisation soll umfassend darstellen, was sie in der Vergangenheit sowohl im
Rahmen der Erfüllung ihrer Mission als auch außerhalb dieses Rahmens unternommen
hat. Tätigkeiten, die nicht primär dem gemeinnützigen Zweck dienen bzw. wirtschaftliche
Betätigungen sind als solche zu kennzeichnen.
O: Der in einem Prüfbericht (z.B. eines Wirtschaftsprüfers) enthaltene Lagebericht
oder der gegenüber dem Finanzamt abgegebene Tätigkeitsbericht kann
wiedergegeben werden.
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H: Der Umfang dieses Berichts wird nicht vorgegeben, jedoch sollte er verständlich
und klar strukturiert sein und dem Außenstehenden einen Eindruck von den
wesentlichen Tätigkeiten der Organisation geben.
H: Bei Organisationsverbunden (z.B. Eingetragener Verein mit eigener Stiftung) muss
der Jahresbericht klar die Tätigkeiten zwischen den Organisationen trennen
O: Zwischenberichte (sofern vorhanden) etwa in Form von Halbjahres-
/Quartalsberichten oder Meldungen an Mitglieder können zusätzlich angegeben
werden.
Personalstruktur
- Anzahl der hauptberuflichen Arbeitnehmer*innen
- Honorarkräfte
- geringfügig Beschäftigte
- Freiwilligendienstleistende
- ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen
a. Die Organisation soll die Gesamtheit der Personen darstellen, die an der
Umsetzung der Tätigkeiten der Organisation beteiligt war. Hierzu zählen
insbesondere Angestellte, aber auch Ehrenamtliche, Zivildienstleistende und
Honorarkräfte.
b. A: Die Angabe bei Angestellten muss entweder nach Zahl und Art erfolgen (also z.B.
10 Vollzeit, 4 Teilzeitangestellte), oder auf Basis von Vollzeitäquivalenten (also wenn
alle Teilzeitangestellten im vorhergehenden Beispiel halbtags tätig sind, als 12
Vollzeitäquivalente).
O: Die Zahl der Mitarbeitenden in den jeweiligen Stellentypen (also z.B.
Geschäftsführung, leitende Angestellte, Programmdirektion, Buchhaltung),
Diversitätsverhältnis, Verteilung auf Büros, etc. können angegeben werden.
O: Die Namen und dienstlichen Kontaktinformation der bzw. einiger (angestellter oder
ehrenamtlicher) Mitarbeiter können angegeben werden.
c. Der Zeitraum, für den die Angaben gemacht werden, muss benannt werden und darf
nicht vor dem Zeitraum des Tätigkeitsberichts liegen.
d. A: Bei Ehrenamtlichen kann entweder die Zahl der durchschnittlich im Zeitraum
aktiven Personen oder die geschätzte Anzahl von Arbeitsstunden an geleisteter
Tätigkeit angegeben werden.
Mittelherkunft
Angaben über sämtliche Einnahmen, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- / Ausgaben- oder Gewinn- und Verlustrechnung, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus dem ideellen Bereich (z.B. Spenden, Mitglieds
und Förderbeiträge), öffentlichen Zuwendungen, Einkünften aus wirtschaftlichem Leitfaden
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Geschäftsbetrieb, Zweckbetrieb und / oder der Vermögensverwaltung
Mittelverwendung
Angaben über die Verwendung sämtlicher Einnahmen,
dargelegt als Teil der jährlich erstellten Einnahmen- und Ausgaben- oder Gewinn
und Verlustrechnung sowie der Vermögensübersicht bzw. der Bilanz
O: Diese beiden Punkte können zu einem Punkt zusammengefasst werden,
vorzugsweise unter Beibehaltung der Nummerierung aus der SVE (also wie in
diesem Leitfaden).
a. Die Organisation muss Auskunft geben über die Details und Gesamtheit der
Einnahmen und Ausgaben für den Zeitraum des Tätigkeitsberichtes. Die
Summen von Einnahmen und Ausgaben einschließlich Gewinn/Verlust müssen
identisch sein. Die Darstellung muss für einen sachkundigen Dritten
nachvollziehbar sein. Einnahmen und Ausgaben sind sinnvoll zu gliedern. Die
Einnahmen sollten in Anlehnung an einschlägige Mustergliederungen mindestens
für folgende Einnahmearten separat ausgewiesen werden: Geldspenden,
Sachspenden (sofern nachvollziehbar bewertet), Nachlässe, Mitgliedsbeiträge,
Zuwendungen der öffentlichen Hand, Zuwendungen anderer Organisationen,
Umsatzerlöse (Leistungsentgelte), Vermögensverwaltung. Bei der
Ausgabendarstellung empfiehlt sich die Anwendung des Umsatzkostenverfahrens
und es sollten mindestens folgende Ausgabenarten separat ausgewiesen werden:
Programm- bzw. Projektausgaben, Werbeausgaben, Verwaltungsausgaben.
O: Ein Vergleich mit den Vorjahresangaben kann angegeben werden. Bei o.g.
Positionen, die mehr als 25% der Einnahmen bzw. Ausgaben ausmachen, muss
geprüft werden, ob diese sinnvoll in Unterpositionen aufgeteilt werden kann
H: Nähere Erläuterungen zu einzelnen Positionen der Einnahmen oder Ausgaben,
insbesondere zu Sondereffekten, können gemacht werden.
b. Die Bilanz muss dargestellt werden. Nicht bilanzierende Organisationen müssen
einen Vermögens- oder Kontennachweis per Ende der Berichtsperiode vorlegen,
dieser muss zumindest alle Kassen- und Bankkonten beinhalten sowie (soweit
vorhanden) Festgelder, Beteiligungen und/oder Forderungen.
O: Sofern ein Bericht eines internen oder externen Prüfers vorliegt, sollte dieser nach
Möglichkeit für die Darstellung verwendet werden; er kann auf die relevanten Teile
gekürzt werden.
O: Das Testat eines internen oder externen Prüfers kann angegeben werden.
Leitfaden
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O: Die Informationen können über einen entsprechenden Link extern bereitgestellt
werden, z.B. über den Bundesanzeiger. In diesem Fall müssen alle geforderten
Informationen (insbesondere auch die Gewinn- und Verlustrechnung) dort einfach
auffindbar und für den Nutzer kosten- und passwortfrei verfügbar sein. Wenn die
Daten über eine Suchmaske abgerufen werden müssen, ist diese entweder direkt
über den Link, oder über eine entsprechende Anweisung beim Link (z.B.: „in das
Suchfeld XYZ gGmbH eingeben“) zu erleichtern.
Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
z.B. Mutter- oder Tochtergesellschaft, Förderverein, ausgegliederter Wirtschaftsbetrieb,
Partnerorganisation
a. Organisationen, an denen eine Beteiligung von 5% oder mehr ihres Kapitals besteht
(Tochtergesellschaften), sind mit vollständigem Namen sowie mit der Höhe der
Beteiligung in % (O: sowie in €) anzugeben.
b. Bei Kapitalgesellschaften sind Gesellschafter mit Beteiligungen von > 10% am Kapital
(Muttergesellschaften) mit vollständigem Namen sowie mit der Höhe der Beteiligung
in % (O: sowie in €) anzugeben.
c. Organisationen, mit denen Förder- oder Gewinnabführungsverträge oder ähnliche
juristische Verbindungen bestehen, sind mit vollständigem Namen sowie mit der Art
der Verbindung anzugeben.
d. Organisationen, an denen eine juristische personelle Verbundenheit besteht (z.B.
wenn der Vorsitzende automatisch der Vorsitzende oder stimmberechtigtes
Kuratoriumsmitglied einer Stiftung ist) sind mit vollständigem Namen sowie mit der Art
der Verbundenheit anzugeben.
e. Sofern die SVE-unterschreibende Organisation sich im Wesentlichen aus anderen
Organisationen als Mitglieder/Gesellschafter (Unterorganisationen) zusammensetzt,
so sind diese Unterorganisationen zumindest der Art nach zu bezeichnen (z.B. ein
DRK-Landesverband hat 12 Kreisverbände als Mitglieder)
f. Sofern die SVE-unterschreibende Organisation Mitglied/Gesellschafter einer sich im
Wesentlichen aus anderen, ähnlichen Mitgliedern/Gesellschaftern gebildeten
Überorganisation ist, so ist diese Überorganisation mit vollständigem Namen
anzugeben (z.B. DRK-Landesverband ist Mitglied im DRK-Bundesverband)
O: Die Namen der in dieser Sektion anzugebenden Organisationen können mit
entsprechenden Weblinks versehen werden.
O: Weitere für die Arbeit der Organisation wichtige Verbindungen (z.B.
Mitgliedschaften in Dachorganisationen, Arbeitsgemeinschaften oder strategischen
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Bündnissen, Bündelung von Organisationen in einer Bürogemeinschaft,
Kooperationen/ideelle Verbindung mit anderen Organisationen) können angegeben
werden.
Namen von Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn
Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
Namen von juristischen Personen, deren jährliche Zuwendung (incl. Beiträge, Leistungsentgelte, Gebühren, Projektmittel, Spenden, etc.) mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen. Angaben zu entsprechenden Spenden von natürlichen Personen werden nach Zustimmung derselben veröffentlicht, in jedem Fall aber als „Großspenden von Privatpersonen“ gekennzeichnet.
H: Sofern dieser Punkt als Titel abgekürzt wiedergegeben werden soll, bitte die
Formulierung „Namen von Personen, deren jährliche Zuwendung mehr als zehn
Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen“ verwenden.
a. Als Zuwendungen sind jegliche finanziellen oder geldwerten Transfers von
natürlichen oder juristischen Personen zu betrachten. Hierzu gehören auch
Zuwendungen von staatlicher Seite (z.B. Projektmittel oder Fördergelder einer Kita)
und Entgelte, welche die Organisation für Leistungen empfängt (z.B. Honorare für
Beratungsleistungen oder Pflegesätze) ebenso wie Sachleistungen oder ein
Erstattungsverzicht. Es sind diejenigen Zuwendenden zu berücksichtigen, deren
Zuwendung im Berichtszeitraum der Ein-/Ausgaben liegt und deren summierten
Zuwendungen 10% der Einnahmen dieses Zeitraums überstiegen.
b. Bei juristischen Personen, welche die 10%-Grenze überschreiten, ist der
vollständige Name (und sofern nicht eindeutig, der Sitz) anzugeben.
O: Die Höhe und der Grund der Zuwendung von juristischen Personen in % oder in €
können angegeben werden.
c. A: Bei natürlichen Personen ist der Vor- und Nachname anzugeben und / oder
(sofern diese einer Veröffentlichung des Namens nicht zugestimmt haben) die Höhe
der Zuwendung in € oder in % des Einkommens der Organisation; bei mehreren
Zuwendungen können diese sinnvoll in Bandbreiten von maximal 10% gruppiert
werden (z.B. zwei Spenderinnen zwischen 10 und 20%, ein/e Spenderin 56%).
O: Die Art der Zuwendung (z.B. testamentarisch, Mitgliedsbeitrag, (Zu-) Stiftung) kann
angegeben werden.
O: Sofern die zu benennenden Personen und Beträge bzw. %-Sätze im Jahresbericht
der Organisation aufgeführt sind, kann mit einem Link und Angabe der Seite auf
diesen Bericht verwiesen werden.
